Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die geltende Berechnung der Grundsteuer stark veraltet und damit verfassungswidrig ist. Aus diesem Grund ist für den gesamten Grundbesitzt in Deutschland eine Neubewertung durchzuführen, wozu es vermutlich öffentliche Aufforderungen geben wird. Dabei ist für jedes Grundstück eine separate Feststellungserklärung zu erstellen.

Dies betrifft ca. 4 Mio. Einheiten, die land- und forstwirtschaftliches Vermögen darstellen und ca. 32 Mio. Einheiten, die dem Grundvermögen zuzuordnen sind. Hierunter fallen neben Betriebsgrundstücken, Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohnungseigentum und Mietwohngrundstücken zum Beispiel auch unbebaute Grundstücke, privat genutzte Ferienhäuser, Garagen oder Baugrundstücke.

Die zu erstellenden Feststellungserklärungen waren bis zum 31. Januar 2023 beim Finanzamt einzureichen. Die Finanzämter fordern nun gezielt noch nicht abgegebene Erklärungen an. 

Sollten diese nicht innerhalb der eingeräumten Frist abgegeben werden, drohen Verspätungszuschläge.

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